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AGB - HARTIG - Carportanlagen

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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen  

 
 
I. Allgemeines  
 
Zwischen der Fa. HARTIG und dem Kunden besteht Einigkeit darüber, daß für alle  Verträge,  Lieferungen und sonstige Leistungen  ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten. Abweichungen bedürfen ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.  

 
II. Angebot und Lieferumfang  
 
Angebote sind stets freibleibend. Alle zu dem Angebot gehörenden Angaben sind nur annähernd maßgebend, wenn sie nicht ausdrücklich als  verbindlich bezeichnet sind. Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung von HARTIG maßgeblich. Insbesondere  bedürfen Zusicherung von Eigenschaften, Nebenabreden und Änderungen der schriftlichen Bestätigung von HARTIG. Konstruktions- und  Formänderungen  des  Liefergegenstandes  bleiben  vorbehalten,  soweit  der  Liefergegenstand  nicht  erheblich  geändert  wird  und  die  Änderungen für den Kunden zumutbar sind. Werden HARTIG nach Vertragsabschluß Tatsachen bekannt, die begründete Zweifel an der  Kreditwürdigkeit des Kunden entstehen lassen, ohne daß HARTIG die Unkenntnis zu vertreten hat, ist HARTIG berechtigt Vorkasse oder  entsprechende  Sicherheiten  zu  verlangen  und  im  Weigerungsfall  vom  Vertrag  zurückzutreten.  Dies  gilt  auch,  wenn  der  Kunde  trotz  wiederholter Mahnung seine Zahlungsverpflichtungen aus früheren Verträgen nicht erfüllt.  

 
III. Preis und Zahlung  
 
Mangels anderer Vereinbarung gelten die Preise ab Lager Elsenfeld bzw. ab Herstellerwerk,  ausschließlich Verpackung. Zu den Preisen  kommt die MWST in gesetzlicher Höhe hinzu. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung sofort bei Lieferung oder Bereitstellung und  Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zahlbar. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen nicht anerkannter oder nicht  rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen. Bei verspäteten Zahlungen werden die Bankzinsen und evtl. zusätzliche  Spesen in Rechnung gestellt.  

 
IV. Lieferung  
 
Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers oder bei  Direktversand ab Werk mit dem Verlassen des Werkes auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder  HARTIG noch andere Leistungen, z.B. die Versendungskosten oder Anfuhr und Aufstellung übernommen hat. Verzögert sich der Versand  infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Kunden über;  
jedoch ist HARTIG verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Kunden die Versicherung zu bewirken, die dieser  verlangt. Wenn vom  Auftraggeber keine besonderen Anweisungen vorliegen, wird der Versand mit dem geeignetsten Transportmittel ausgeführt, ohne daß die  Firma die Verantwortung dafür übernimmt.   
fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung,  ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe,  mangelhafte Bauarbeiten,  ungeeigneten  Baugrund, chemische,  elektrochemische  oder  elektrische Einflüsse zurückzuführen sind.  

 
V. Liefertermine  
 
Die Liefertermine sind approximativ, für unvorhergesehene Umstände wird nicht gehaftet. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt  vorbehalten.  Die Verspätung der Lieferung jeder Ursache, gibt kein Recht auf Schadenersatz. Wir behalten uns vor, evtl. die Bestellung in  mehreren Zeitabständen auszuführen.  

 
VI. Eigentumsvorbehalt  
 
Der Verkäufer behält sich das Eigentumsrecht bis zur völligen Bezahlung des Kaufgegenstandes und etwaiger bis dahin entstandener  Rechnungsbeträge für die Lieferung von Ersatzteilen für den betreffenden Kaufgegenstand und an ihm ausgeführte Reparaturen nebst  Zinsen, Kosten und Mehrwertsteuer vor. Der Käufer ist verpflichtet, die Kaufgegenstände gegen Eingriffe von dritter Seite zu sichern. Der  Käufer darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen  Verfügungen durch dritte Hand hat er den Verkäufer unverzüglich unter Übergabe der für einen Widerspruch notwendigen Unterlagen zu  benachrichtigen.  
 
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer zur Rücknahme der Ware nach Mahnung  berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme sowie der Pfändung des Gegenstandes durch den Verkäufer liegt,  sofern nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet, ein Rücktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn dies der Verkäufer ausdrücklich erklärt.  mtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Kaufgegenstandes trägt der Käufer. Die Verwertungskosten betragen ohne  Nachweis 10 % des Verwertungserlöses einschl. Umsatzsteuer. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer höhere oder  der  Käufer  niedrigere  Kosten  nachweist.  Der  Erlös  wird  dem  Käufer  nach  Abzug  der  Kosten  und  sonstiger  mit  dem  Kaufvertrag  zusammenhängender Forderungen des Verkäufers gutgebracht.  
 

VII. Mängelrügen und Haftung für Mängel  
 
Der Kunde hat die empfangene Ware  unverzüglich nach Eintreffen auf Art, Menge, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu  untersuchen. Offensichtliche Mängel hat er unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen durch schriftliche Anzeige an HARTIG zu rügen. Bei  berechtigten Mängelrügen erfolgt nach der Wahl des Herstellers Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Gutschrift des Kaufpreises oder des  Minderwertes. Ansprüche auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am  Liefergegenstand selbst entstanden sind und für Schadenersatzansprüche  wegen einer etwaigen schuldhaften Verletzung der Nachbesserungspflicht. Von der Gewährleistung sind ausgenommen Schäden, die auf ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung,  
 
Für  gebrauchte  Waren,  Gegenstände  und  Maschinen  wird  nur  dann  eine  Mängelhaftung  übernommen,  wenn  dies  mit  dem  Kunden  ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.  
 
Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Verweigert er diese, so ist  die Fa. HARTIG, bzw. der Hersteller von der Mängelhaftung befreit. Des weiteren muss das Objekt bzw. der Kaufgegenstand auf Kosten des  Käufers in das Herstellerwerk überstellt werden.   
 
Die Art der Garantieabwicklung sowie die Dauer der Garantiezeit bestimmt der Hersteller.  
 
Die Garantiezeit für Erzeugnisse der Fa. HARTIG beginnt mit dem Tag der Auslieferung und beträgt 12 Monate (Einschichtbetrieb).  
 
               
 
VIII. Gerichtsstand  
 
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand  für Lieferungen und Zahlungen sowie  für sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden  Streitigkeiten ist soweit der Kunde Vollkaufmann ist, der Hauptsitz der Fa. HARTIG.  
 
   
Adresse
Kreuzfeldring 2 b
D - 63820 Elsenfeld


Telefon
+49 (0)6022 / 710 133 6
Email
info@hartig-laudenbach.de
Adresse
Kreuzfeldring 2 b
D - 63820 Elsenfeld


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